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Änderung bei Finanzämtern seit 01.01.2021 | 05.01.2021, 10:32 Uhr | ||||||
Änderung bei Finanzämtern seit 01.01.2021
Die Finanzämter akzeptieren die alten IBANs zwar noch bis 30.6.2021, danach werden diese aber abgelehnt und verursachen Ihnen Rückleitungsspesen und Säumniszuschläge. Bitte überprüfen und ändern Sie daher gegebenenfalls Ihre Finanzamts-Vorlagen in den nächsten Wochen unter: Aufträge & Archiv > Daueraufträge/Vorlagen > Vorlagen Auflistung sämtlicher ab 01.01.2021 gültigen Finanzämter inkl. IBANs. | |||||||
BREXIT / Zahlungsverkehr ab 01.01.2021 | 07.12.2020, 07:33 Uhr | ||||||
BREXIT / Zahlungsverkehr ab 01.01.2021 Sehr geehrte Kundin,sehr geehrter Kunde! Großbritannien tritt ab 01.01.2021 aus der EU aus, bleibt aber Mitglied der Single Euro Payments Area (SEPA). Das bedeutet, dass SEPA-Überweisungen und -Lastschriften weiterhin möglich sind, die Zahlungen sind aber nicht mehr preisreguliert. Das heißt, für Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-IBAN beginnend mit „GB“ fallen Zahlungsverkehrsspesen an, die mit Zahlungen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten vergleichbar sind; es werden die jeweils aktuellen Auslandsspesen verrechnet. Zwingende Adressangabe wird notwendig Bei Überweisungen werden Ihre Auftraggeber-Daten vollständig mit Adresse automatisch mitgeliefert. Bei Lastschriften muss die Adresse des Zahlungspflichtigen in Großbritannien von Ihnen als Lastschrifteinreicher angegeben werden. Tipp: Kontrollieren Sie das Adressfeld Ihrer zahlungspflichtigen Partner in der Debitorenbuchhaltung. |